Kosten des Gnadenverfahrens

Kosten des Gnadenantrags & Gnadenverfahrens

Der Gnadenantrag selbst und das Gnadenverfahren sind kostenfrei. Gebühren oder ähnliches werden nicht erhoben, auch im Falle einer ablehnenden Gnadenentscheidung müssen Sie deshalb nicht damit rechnen, dass Ihnen Kosten auferlegt werden.

Gnadenantrag: Kosten für einen Rechtsanwalt

Pauschalvergütung

Anwaltsgebühren richten sich entweder nach der Gebührenordnung, oder sie werden frei vereinbart. Für die Tätigkeit im Gnadenverfahren und die Stellung eines Gnadenantrags dürfte das vereinbarte Honorar der Regelfall sein. Wir vereinbaren für die Bearbeitung von Mandaten im Gnadenverfahren in aller Regel Pauschalhonorare, das bedeutet, dass für die gesamte Tätigkeit im Verfahren eine pauschale Vergütung vereinbart wird, die alle Kosten abdeckt. Im Gegensatz zur Vereinbarung eines Stundenhonorars hat die pauschale Vergütung für den Mandanten den Vorteil, dass er schon bei Beauftragung des Rechtsanwaltes genau weiß, welche Kosten auf ihn zukommen.

Höhe der Vergütung

Die Höhe dieser pauschalen Vergütung lässt sich leider nicht verallgemeinern, da sie sich nach dem Aufwand der Sache richtet. Jedes Verfahren ist anders, Umfang und Schwierigkeit der Sache unterscheiden sich ganz erheblich voneinander. Deshalb ist auch der Aufwand immer ein anderer.

Unverbindliche Kostenanfrage

Wenn Sie sich für eine anwaltliche Vertretung in Ihrem Gnadenverfahren interessieren, dann ist der einfachste Weg, dass Sie Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding aufnehmen. Eine Kostenanfrage ist selbstverständlich unverbindlich, Rechtsanwalt Nöding berät Sie gerne! Nutzen Sie das Kontaktformular .